Schlechte Nachrichten für Anleger, die Gelder über die Berformance Group AG, Schweiz, investiert haben. Rechtsanwalt Jens Reime aus Bautzen, der zahlreiche Betroffene vertritt, informiert über die jüngsten Entwicklungen und die Warnmeldung der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht).
Verhaftungen und Ermittlungen
Medienberichten zufolge, darunter ein Artikel im „Blick“ vom 14. Juni 2024, wurde der Geschäftsführer der Berformance Group AG, Christian L., verhaftet. In mehreren europäischen Ländern kam es zu groß angelegten Razzien, bei denen weitere Personen festgenommen wurden. Die Berformance Group AG steht im Verdacht, Anleger um insgesamt 109 Millionen Schweizer Franken betrogen zu haben, indem sie angebliche Anlageprodukte in Kryptowährungen vermittelte. Diese Produkte sollen jedoch Schein-Investitionen gewesen sein, die tatsächliche Renditen nicht erbrachten. Führend ist die Staatsanwaltschaft Erfurt.
Hintergrund und Geschäftsmodell
Die Berformance AG präsentierte sich als Vertriebsgesellschaft, die Produkte anderer Unternehmen, insbesondere der Suxxess One GmbH, vermittelte. Ein bekanntes Geschäftsmodell der Suxxess One GmbH bestand darin, dass Anleger Geräte pachteten, die nutzbare Rechenleistung erzeugen sollten, beispielsweise für Rendering, GPU-Cloudservices und Datenräume („High Performance Computer-Hardware“). Zudem wurden Geräte zur Erzeugung von Kryptowährungen (Mining-Hardware) angeboten. Anleger sollten diese Geräte weiterverpachten und durch die Differenz zwischen Pacht- und Unterpachtgebühren Gewinne erzielen.
Warnmeldung der BaFin
Bereits am 20. Dezember 2023 veröffentlichte die BaFin eine Warnmeldung, in der sie darauf hinwies, dass die Vermögensanlagen der Suxxess One GmbH und Block4you s.r.o., die durch die Berformance Group AG in Deutschland angeboten wurden, ohne den erforderlichen Prospekt öffentlich angeboten wurden. Diese Praxis verstößt gegen das Vermögensanlagegesetz (VermAnlG). Die BaFin machte die Öffentlichkeit darauf aufmerksam, dass es Anhaltspunkte für ein öffentliches Angebot ohne einen gebilligten Prospekt gab.
Aktuelle Entwicklungen und rechtliche Schritte
Die jüngsten Ereignisse um die Berformance AG sind äußerst beunruhigend. Rund 280 Beamte waren im Einsatz, es kam zu umfangreichen Durchsuchungen und Vermögenssicherungen in mehreren Ländern. Rechtsanwalt Jens Reime rät betroffenen Anlegern dringend, eine spezialisierte Anwaltskanzlei zu konsultieren, um ihre Interessen zu vertreten. Besonders im Hinblick auf die gesicherten Vermögenswerte sollten Anleger die rechtlichen Möglichkeiten zur Rückgewinnung prüfen. Es ist wichtig, schnell zu handeln, um im Rahmen der Vermögenssicherungen eventuell das Prioritätsprinzip und die Rückgewinnungshilfe nutzen zu können.
Empfehlungen für Anleger
Rechtsanwalt Jens Reime empfiehlt betroffenen Anlegern der Berformance Group/Suxxess One GmbH, folgende Schritte zu unternehmen:
- Dokumentation sammeln: Alle relevanten Unterlagen, einschließlich Vertragsdokumente, Korrespondenz und Zahlungsbelege, sollten gesammelt werden.
- Zahlungen stoppen: Weitere geplante Investitionen oder Zahlungen sollten sofort gestoppt werden, um weiteren finanziellen Schaden zu vermeiden.
- Rechtsberatung suchen: Eine spezialisierte Anwaltskanzlei, die sich im Bank- und Kapitalmarktrecht auskennt, sollte konsultiert werden. Diese kann die rechtliche Lage prüfen und konkrete Handlungsmöglichkeiten aufzeigen.
- Ansprüche geltend machen: Abhängig von der individuellen Situation können Ansprüche gegen die betroffenen Unternehmen geltend gemacht werden. Dies kann zivilrechtliche Klagen einschließen.
- Zusammenarbeit mit Behörden: Die BaFin und andere relevante Behörden sollten kontaktiert werden, um den Fall zu melden und weitere Informationen zu erhalten. Auch die Zusammenarbeit mit Verbraucherschutzzentralen kann hilfreich sein.
Fragen
Für alle, die Fragen oder Bedenken haben, bietet RA Jens Reime eine kostenfreie Hotline unter der Nummer
0800 72 73 463
an. Dies soll den Anlegern die Möglichkeit geben, sich fundierte Informationen zu beschaffen und die richtigen Entscheidungen für ihre Investitionen zu treffen.
Die Anwaltskanzlei Reime bleibt auch weiterhin bestrebt, die Interessen der Anleger zu schützen und ihnen mit ihrem Fachwissen und ihrer langjährigen Erfahrung zur Seite zu stehen.
Was ist nun zu tun?
Wir benötigen von Ihnen später auch die Daten zur Rechtsschutzversicherung.
REIME Rechtsanwalt – die Kanzlei
Wir vertreten und beraten betroffene Anleger und haben uns zu den Hintergründen eine umfassende Expertise für unsere Mandanten / Interessengemeinschaft erarbeitet. Gerade jetzt ist eine realistische Einschätzung der rechtlichen und wirtschaftlichen Ausgangslage für jeden Anleger wichtig. Das können Sie durch Kontaktaufnahme mit uns in einem freundlichen Telefonat erreichen. Aber auch kurzfristige Besprechungstermine bei uns oder an jedem anderem Ort sind möglich. Wenden Sie sich einfach jederzeit per Telefon, Email, Fax oder Brief an uns oder kommen Sie einfach unverhofft vorbei.
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Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügen über langjährige Erfahrungen in vergleichbaren Fällen, damit ihre Rechte optimal und seriös um- und durchgesetzt werden können.
Seit nunmehr zwei Jahrzehnten ist die renommierte Anwaltskanzlei Reime ausschließlich im Bereich des Kapitalmarkts tätig und vertritt erfolgreich Anleger in verschiedenen Finanzangelegenheiten. Die Kanzlei hat sich dabei auf eine breite Palette von Fällen spezialisiert, darunter Anleger der Ärztetreuhand-Bauherrenmodelle, der COLUMBUS-Fonds, in den INFINUS Insolvenzen sowie in den Insolvenzen der Deutschen Lichtmiete, UDI, bc connect sowie der wee-Gruppe. Ebenfalls gehören die Insolvenzen größerer Anlagegenossenschaften wie Geno, Vivono und WSW zu ihrem Fachgebiet.
Die Expertise der Anwaltskanzlei Reime erstreckt sich über eine Vielzahl von komplexen Kapitalmarktthemen, in denen sie die Interessen der Anleger mit Engagement und Sachverstand vertritt. Ihr fundiertes Wissen und ihre umfangreiche Erfahrung machen sie zu einem vertrauenswürdigen Partner für alle, die Unterstützung in Finanzfragen benötigen.