Schlechte Nachrichten für Anleger, die Gelder über die Berformance Group AG, Schweiz, investiert haben. Rechtsanwalt Jens Reime aus Bautzen, der zahlreiche Betroffene vertritt, informiert über die jüngsten Entwicklungen und die Warnmeldung der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht).
Verhaftungen und Ermittlungen
Medienberichten zufolge, darunter ein Artikel im „Blick“ vom 14. Juni 2024, wurde der Geschäftsführer der Berformance Group AG, Christian L., verhaftet. In mehreren europäischen Ländern kam es zu groß angelegten Razzien, bei denen weitere Personen festgenommen wurden. Die Berformance Group AG steht im Verdacht, Anleger um insgesamt 109 Millionen Schweizer Franken betrogen zu haben, indem sie angebliche Anlageprodukte in Kryptowährungen vermittelte. Diese Produkte sollen jedoch Schein-Investitionen gewesen sein, die tatsächliche Renditen nicht erbrachten. Führend ist die Staatsanwaltschaft Erfurt.
Hintergrund und Geschäftsmodell
Die Berformance AG präsentierte sich als Vertriebsgesellschaft, die Produkte anderer Unternehmen, insbesondere der Suxxess One GmbH, vermittelte. Ein bekanntes Geschäftsmodell der Suxxess One GmbH bestand darin, dass Anleger Geräte pachteten, die nutzbare Rechenleistung erzeugen sollten, beispielsweise für Rendering, GPU-Cloudservices und Datenräume („High Performance Computer-Hardware“). Zudem wurden Geräte zur Erzeugung von Kryptowährungen (Mining-Hardware) angeboten. Anleger sollten diese Geräte weiterverpachten und durch die Differenz zwischen Pacht- und Unterpachtgebühren Gewinne erzielen.
Warnmeldung der BaFin
Bereits am 20. Dezember 2023 veröffentlichte die BaFin eine Warnmeldung, in der sie darauf hinwies, dass die Vermögensanlagen der Suxxess One GmbH und Block4you s.r.o., die durch die Berformance Group AG in Deutschland angeboten wurden, ohne den erforderlichen Prospekt öffentlich angeboten wurden. Diese Praxis verstößt gegen das Vermögensanlagegesetz (VermAnlG). Die BaFin machte die Öffentlichkeit darauf aufmerksam, dass es Anhaltspunkte für ein öffentliches Angebot ohne einen gebilligten Prospekt gab.
Aktuelle Entwicklungen und rechtliche Schritte
Die jüngsten Ereignisse um die Berformance AG sind äußerst beunruhigend. Rund 280 Beamte waren im Einsatz, es kam zu umfangreichen Durchsuchungen und Vermögenssicherungen in mehreren Ländern. Rechtsanwalt Jens Reime rät betroffenen Anlegern dringend, eine spezialisierte Anwaltskanzlei zu konsultieren, um ihre Interessen zu vertreten. Besonders im Hinblick auf die gesicherten Vermögenswerte sollten Anleger die rechtlichen Möglichkeiten zur Rückgewinnung prüfen. Es ist wichtig, schnell zu handeln, um im Rahmen der Vermögenssicherungen eventuell das Prioritätsprinzip und die Rückgewinnungshilfe nutzen zu können.
Empfehlungen für Anleger
Rechtsanwalt Jens Reime empfiehlt betroffenen Anlegern der Berformance Group/Suxxess One GmbH, folgende Schritte zu unternehmen:
- Dokumentation sammeln: Alle relevanten Unterlagen, einschließlich Vertragsdokumente, Korrespondenz und Zahlungsbelege, sollten gesammelt werden.
- Zahlungen stoppen: Weitere geplante Investitionen oder Zahlungen sollten sofort gestoppt werden, um weiteren finanziellen Schaden zu vermeiden.
- Rechtsberatung suchen: Eine spezialisierte Anwaltskanzlei, die sich im Bank- und Kapitalmarktrecht auskennt, sollte konsultiert werden. Diese kann die rechtliche Lage prüfen und konkrete Handlungsmöglichkeiten aufzeigen.
- Ansprüche geltend machen: Abhängig von der individuellen Situation können Ansprüche gegen die betroffenen Unternehmen geltend gemacht werden. Dies kann zivilrechtliche Klagen einschließen.
- Zusammenarbeit mit Behörden: Die BaFin und andere relevante Behörden sollten kontaktiert werden, um den Fall zu melden und weitere Informationen zu erhalten. Auch die Zusammenarbeit mit Verbraucherschutzzentralen kann hilfreich sein.